Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Heikin GmbH Maschinen- und Vorrichtungsbau

Schörgendorf 4, 94136 Thyrnau

 

Art. 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Heikin GmbH Maschinen- und Vorrichtungsbau, Schörgendorf 4, 94136 Thyrnau mit unseren Kunden.
Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB unserer Kunden werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung/Leistung an ihn vorbehaltslos ausführen.Rechtserhebliche Erklärungen in Bezug auf den Vertrag bedürfen der Schriftform. Die Abbedingung der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

§ 2 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für Produktbeschreibungen, Kataloge, Berechnungen und Kalkulationen, die wir dem Kunden überlassen haben.
An Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, den in Absatz 1 genannten sowie ähnlichen Unterlagen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – behält sich die Heikin GmbH Maschinen- und Vorrichtungsbau Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.Die Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot. Sofern sich aus der Bestellung nicht ein anderes ergibt, sind wir berechtigt dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Zugang anzunehmen.Die Annahme kann schriftlich oder durch Auslieferung der Ware oder anderweitigen Vollzug des Vertrages erklärt werden.

§ 2a Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich ab Werk und ohne Verpackung, Versand und gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Rechnungsbetrag wird mit Rechnungsstellung fällig. Wir behalten uns das Recht vor, nur gegen Vorkasse zu leisten.
Liegen zwischen Vertragsschluss und Lieferung der Ware mehr als vier Monate, haben wir das Recht, unsere Vergütung an geänderte Einkaufs- und Lohnpreise anzupassen.

§ 2b Liefer- und Leistungszeit, Teillieferungen
Lieferfristen sind unverbindliche Schätzungen.
Verbindliche Lieferfristen verlängern sich, wenn nicht alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind oder der Besteller Mitwirkungshandlungen unterlässt. Dies gilt nicht, soweit die Heikin GmbH Maschinen- und Vorrichtungsbau die Verzögerung zu vertreten hat.
Vorrichtungsbau die Verzögerung zu vertreten hat.Wenn Sie Unternehmer sind und wir Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Bleibt die Leistung nicht-verfügbar, sind wir nach Ablauf der Frist zum Rücktritt berechtigt. Als Nichtverfügbarkeit gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere Zulieferer, wenn weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft.
Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Heikin GmbH Maschinen- und Vorrichtungsbau leistungsbereit ist und dies angezeigt hat. Ist eine Abnahme vereinbart, reicht die angezeigte Abnahmebereitschaft aus. Dies gilt nicht, wenn die Abnahme zu Recht verweigert wird.
Sind Sie Unternehmer und kommen in Annahmeverzug, berechnen wir Ihnen EUR 25,00 pro Kalendertag für Lagerkosten. Unberührt bleibt unser Recht, einen höheren Schaden nachzuweisen sowie Ihr Recht, nachzuweisen, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als obige Pauschale entstanden ist. Teillieferungen sind zulässig, wenn sie für den Besteller zumutbar sind.

§ 3 Aufrechnungsverbot
Die Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen oder, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend machen, möglich.

§ 4 Haftung
Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
Auf Schadenersatz haften wir im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und den sich daraus ergebenden Schäden, sowie bei der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind insbesondere solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Absatz zwei gilt auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.

§ 5 Rechtswahl und Gerichtsstand
Für diese AGB sowie die Geschäftsbeziehung zu unseren Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist unser Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Passau. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Art. 2 Besondere Bestimmungen beim Verkauf an Unternehmer
§ 1 Geltungsbereich
Für den zwischen Ihnen als Käufer und uns als Verkäufer abgeschlossenen Kaufvertrag gelten die Artikel 1 und 2 dieser AGB, wenn Sie als Käufer kein Verbraucher sind.

§ 2 Mängelansprüche des Käufers
Ansprüche aus Lieferantenregress gegen uns sind nur ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer weiterverarbeitet wurde.
Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren.
Für Äußerungen nach § 434 I 3 BGB, auf die uns der Käufer nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir keine Haftung.
Mängel sind innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Lieferung/Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei Baustoffen und anderen zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren sind diese vor Verarbeitung zu untersuchen.
Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir wählen, ob wir nachbessern oder nachliefern.
Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

§ 3 Verjährung
Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
Dies gilt nicht für gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung, insbesondere §§ 438 Abs. 1 Nr. 1, 2, Abs. 3; 444; 445b BGB.

§ 4 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. Die Annahme eines Schecks oder Wechsels durch die Heikin GmbH Maschinen- und Vorrichtungsbau gilt bis zur Einlösung nicht als Bezahlung.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen.
Der Käufer ist bis auf Widerruf befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt in Höhe unseres Eigentumsanteils an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

Art. 3 Besondere Bestimmungen für Werkverträge
§ 1 Geltungsbereich
Für den zwischen Ihnen als Besteller und uns als Werkunternehmer geschlossenen Werkvertrag gelten die Artikel 1 und 3 dieser AGB.
Wenn der Vertrag die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat (Auftragsfertigung, § 650 BGB), finden die Art. 1 und 2 dieser AGB Anwendung.

§ 2 Eigentumsvorbehalt
Art. 2 § 4 Eigentumsvorbehalt gilt entsprechend.

§ 2a Abnahme
Es findet eine förmliche Abnahme statt. Es wird ein schriftliches Abnahmeprotokoll gefertigt. Verweigert der Besteller die Abnahme, erfolgt die Abnahme konkludent durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme oder ein sonstiges Verhalten, aus dem sich die Anerkennung der Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäß entnehmen lässt. § 640 II BGB bleibt unberührt.

§ 3 Rechte bei Mängeln
Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

§ 4 Verjährung
Abweichend von § 634a Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Abnahme.Unberührt bleiben die gesetzlichen Sonderregelungen zur Verjährung, insbesondere § 634a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3, § 639 BGB.